Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Betreubares Wohnen


Wer wird gefördert?

 

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen
  • Gemeinden
  • Gemeinnützige, soziale Vereine

 

Was wird gefördert?

 

Die Errichtung barrierefreier und behindertengerechte Mietwohnungen mit Lift für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung

  • Wohnungsgröße rund 50 Quadratmeter
  • getrenntes Wohn- und Schlafzimmer
  • Kochnische oder kleine Küche
  • Bad/WC (keine Badewanne, sondern bodengleiche Dusche)
  • Vorraum, Loggia

 

Wie wird gefördert?

 

  • 90 Prozent der Baukosten durch Landesdarlehen
  • Darlehenslaufzeit 46, 47,3 bzw. 48,5 Jahre
  • Verzinsung ein Prozent über die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Annuität beträgt anfänglich 1,596 Prozent und steigt während der Darlehenslaufzeit
  • Betreuungsspezifische Einrichtungen fördert das Sozialreferat des Landes
  • 10 Prozent Eigenmittel durch Förderungswerberin und Förderungswerber

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Hinweis:

Zusätzlich zu den energetischen Kriterien müssen verbindliche Ökokriterien eingehalten werden.

 

Ökologische Mindestkriterien

Die folgenden ökologischen Mindestkriterien sind einzuhalten. Die entsprechenden Bestimmungen sind in den Ausschreibungstexten aufzunehmen. Es können jederzeit stichprobenartig Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Anforderungen durchgeführt werden.

  • HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe (die HFKW-freien und HFCKW-freien Wärmedämmstoffe und Baustoffe sind der periodisch aktualisierten Liste des Klimaschutzbeauftragten auf der Homepage der Oö. Akademie für Umwelt und Natur zu entnehmen)
  • Brennwerttechnik bei Gaskessel
  • selbsttätig wirkende Einrichtungen zur raum- bzw. zonenweisen Regelung der Raumtemperatur (z.B. Thermostatventil)
  • Niedertemperaturverteilsystem (Vorlauf-/Rücklauftemperatur max. 60/35 °C)
  • bei Umwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU-Energie-Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig
  • ein wassergetragenes Heizsystem ist vorzusehen (ausgenommen bei Passivhäusern)
  • elektrische Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitung sind nicht zulässig
  • ein Nachweis über die einzuhaltende Vermeidung der sommerlichen Überwärmung gemäß ÖNORM B 8110 Teil 3 ist auf Verlangen vorzulegen
  • luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert kleiner oder gleich 1,5 [h-1] bei Niedrigstenergiehäusern und kleiner oder gleich 0,6 [h-1] bei Passivhäusern
  • fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme
  • kein Einsatz von Tropenholz; Ausnahme: Hölzer mit FSC Nachweis (Forest Stewardship Council). Dieser Nachweis ist seitens des Auftragnehmers zu erbringen
  • Einsatz emissionsarmer Bauchemikalien, d.h.
    • formaldehydarme bzw. formaldehydfreie Holzwerkstoffe
    • Einsatz von Verlegewerkstoffen für Boden und Parkettlegearbeiten gemäß dem Emissionsstandard "sehr emissionsarm" (EC1) des international etablierten Codierungssystems EMICODE oder gleichwertigen Nachweis
    • lösemittel-, biozid- und weichmacherfreie Wand- und Deckenanstriche, Tapetenkleber
    • Lacke, Lasuren, Holzversiegelungen dürfen maximal fünf Prozent Lösemittel enthalten und müssen aromatenfrei sein. Bei Fußbodenoberflächenbehandlung sind maximal acht Prozent Lösemittelanteil erlaubt.
    • lösemittelfreie Vorstriche und bituminöse Spachtelmassen


 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-141 44
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at