
Barrieren bei Bauten stehen nicht nur Menschen mit physischen Beeinträchtigungen z.B. Rollstuhlfahrern, Blinden oder Sehbehinderten im wahrsten Sinne des Wortes im Weg. Auch Kinder, ältere und gebrechliche Menschen profitieren von barrierefreien Gebäuden.
Im Oö. Baurecht sind daher Bestimmungen aufgenommen worden, welche die barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen und den "anpassbaren Wohnbau" bei bestimmten Bauvorhaben verpflichtend vorsehen.
Rechtsgrundlagen
Unter den Rechtsgrundlagen befindet sich eine Aufzählung von Gesetzen und Verordnungen.Technische Grundlagen
Hier sind die wesentlichen technischen Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung auf Basis der ÖNORM B 1600, Ausgabe 2005-05-01 zu finden.Beratungsstellen für barrierefreies Bauen
Die Bausachverständigen der Abteilung Umwelt-, Bau und Anlagentechnik und der Bezirksbauämter bieten technische Beratungen über die barrierefreie Gestaltung von baulichen Anlagen.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik