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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Katastrophenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen


Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können auf Basis der jeweils geltenden " Richtlinien der Oö. Landwirtschaftskammer über die Entschädigung von Ernteverlusten" Beihilfen in Aussicht gestellt werden. Es empfiehlt sich, örtliche Schadenskommisionen unter Vorsitz des Bürgermeisters zu bilden, denen zusätzlich ein Vertreter der Bezirksbauernkammer und der Ortsbauernobmann angehören.

 

Wer wird gefördert?

 

Physische und juristische Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften. Anträge können demnach Unselbständige, Firmen, Selbständige, Landwirte, Pensionisten, Vereine, Religionsgemeinschaften usw., welche an ihren landwirtschaftlichen Kulturen einen Schaden durch ein Elementarschadensereigniss erlitten haben, stellen.

 

Was wird gefördert?

 

Ein entstandener Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen mit Ausnahme Hagelschäden und Abschwemmschäden (Erosionsschäden).

 

 

Wie wird gefördert?

 

Die Förderung kann in Form einer einmaligen Beihilfe, auf Basis der jeweiligen geltenden "Richtlinien der Oö. Landwirtschaftskammer über die Entschädigung von Ernteverlusten" in Aussicht gestellt werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Die betroffene landwirtschaftliche Kultur darf nicht versicherbar sein.

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag auf eine Beihilfe für Katastrophenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen (56e) ist über die/das zuständige Gemeinde/Magistrat innerhalb von dreißig Tagen nach Schadenseintritt bzw. Kenntniserhalt beim Katastrophenfonds einzubringen. Antragsformulare liegen auch bei den Gemeinden, Magistraten, den Bezirkshauptmannschaften auf.  

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at