Vertrag von Lissabon
Vertrag von Lissabon
Die Staats- und Regierungschefs haben einen neuen Vertrag angenommen. Der Vertrag von Lissabon ersetzt dabei die gescheiterte EU-Verfassung. Er wurde am 13.12.2007 unterzeichnet und ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Werte und Ziele der Union
Die Werte der Union sind in Artikel 2 ausdrücklich verankert: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Minderheitenschutz.
Die Charta der Grundrechte
Als bedeutendster Schritt in der Entwicklung von einer stark wirtschaftlich orientierten Union zu einer Werteunion kann die Aufnahme einer 54 Artikel umfassenden Grundrechtscharta im Vertrag von Lissabon angesehen werden.
Zuständigkeiten der EU
Im Vertrag von Lissabon behalten sich die Mitgliedstaaten wie bisher das Recht vor, der EU einzelne Kompetenzen zuzuweisen, die sich im Wesentlichen in 3 Kategorien gliedern.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
EuropeDirect Oö.
www.europainfo.at