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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Pflanzenschutzrecht


Vor blauem Himmel mit kleinen Wolken sind Kornähren zu sehen

(Foto: Hans Kosina)

Das Pflanzenschutzrecht regelt einerseits die Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen, die auf Basis des Oö.Pflanzenschutzgesetzes in Vollziehung Landessache sind, und andererseits

die Vorgangsweise bei der Verbringung von Pflanzen und Pflanzenteilen zur Vermeidung der Verbreitung von Schadorganismen, was aufgrund des Kompetenztatbestandes "Warenverkehr mit dem Ausland" in die Zuständigkeit des Bundes fällt.