Pflanzenschutzrecht

(Foto: Hans Kosina)
Das Pflanzenschutzrecht regelt einerseits die Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen, die auf Basis des Oö.Pflanzenschutzgesetzes in Vollziehung Landessache sind, und andererseits
die Vorgangsweise bei der Verbringung von Pflanzen und Pflanzenteilen zur Vermeidung der Verbreitung von Schadorganismen, was aufgrund des Kompetenztatbestandes "Warenverkehr mit dem Ausland" in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Pflanzenschutzmittel
Die Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmittel unterliegt landes- und bundesrechtlicher Bestimmungen.Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen
Allgemeine Rahmenvorschriften befinden sich im Pflanzenschutzgesetz, welches bestimmte Regeln zur Erkennung und Bekämpfung von Pflanzenschädlingen beinhaltet.Maßnahmen zur Verhinderung des Verbringens von Schadorganismen
Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist es für die Erzeugung und den Handel von bestimmten Pflanzen und deren Erzeugnisse erforderlich, sich in ein amtliches Register eintragen zu lassen

