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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Bäuerliche Fischproduktion


Wer wird gefördert?

 

Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich

Vier rechteckige Teiche inmitten grüner Wiesen, dahinter Wald. Im Vordergrund in einem Bogen von Bildmitte vorne nach halber Bildhöhe links ein regulierter Zulauf (Foto: Landesfischereiverband)

 

Was wird gefördert?

 

  • Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken
  • Erstbesatz
  • Schutzeinrichtungen zur Abwehr fischfressender Tiere

 

 

Wie wird gefördert?

 

nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln (Auszahlungsuntergrenze 350 Euro; maximale Zuschusshöhe 6.000 Euro)

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • landwirtschaftliches und außerlandwirtschaftliches Einkommen nicht höher als das Vierfache des Referenzeinkommens
  • zusätzliches jährliches Bruttonebeneinkommen darf max. das 1,6fache des Referenzeinkommens betragen
  • Vorliegen der notwendigen Bewilligungen (wasserrechtliche Bewilligung, naturschutzrechtliche Bewilligung)
  • Anlage in eigener Bewirtschaftung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren
  • fischereiliche Mindestproduktivität von 200 kg Ertrag im Jahr. Das entspricht einer Zulaufmenge von 2 l/sec. bei Forellenteichen bzw. einer Teichfläche von 2.000 bei Karpfenteichen.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at