DCSIMG
Land Oberösterreich

Verkehr

Autobahn

(Foto: Hans Kosina)

Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über verkehrsrechtliche Bestimmungen, die in ihren Aufgabenbereich fallen.

Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Landespolizeibehörden ihren Sitz haben, die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften in verkehrsrechtlichen Fragen von diesen Behörden wahrgenommen werden.

 

E-Government-Anwendungen

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 - Lageplan
4240 Freistadt

Telefon (+43 7942) 702-0
Fax (+43 7942) 702-262 399
E-Mail: bh-fr.post@ooe.gv.at