Tierzuchtrecht

(Foto: Heinz Kraml)
Das Oö. Tierzuchtgesetz 2009 regelt grundsätzlich die Zucht von Equiden (insbesondere von Pferden), Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, und zwar im Wesentlichen die Übereignung oder Überlassung von Zuchttieren, die Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen und deren Verwendung sowie die Anerkennung und das Tätigwerden von Zuchtorganisationen.
Zur Vollziehung des Oö. Tierzuchtgesetzes ist in erster Instanz die Landwirtschaftskammer für Oberösterreich zuständig. Ihr obliegt auch die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Tierzuchtrechtes.
Die Landesregierung wird vor allem als Berufungsbehörde tätig.


