Fremden- und Aufenthaltsrecht (Niederlassungs und Aufenthaltsgesetz - NAG sowie Fremdenpolizeigesetz - FPG)
Fremde bedürfen für den Aufenthalt in Österreich einer Bewilligung oder Dokumentation des Aufenthaltsrechtes
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Erstaufenthaltstitel zwecks Niederlassung und Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Fremde, die nicht EU/EWR-Bürger sind, als besonders Hochqualifizierte, Fachkkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte und Studienabsolventen
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Bewilligung einer befristeten Niederlassung sowie Ausübung einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit im gesamten Bundesgebiet für Fremde, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger sind
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Erstaufenthaltstitel für Akademiker, die nicht EU/EWR Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger sind, zur befristeten Niederlassung und Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber
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Bewilligung einer befristeten Niederlassung von Fremden, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger oder Schweizerinnen und Schweizer sind, mit beschränktem oder keinem Zugang zum Arbeitsmarkt
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Erstaufenthaltstitel für ausländische Familienangehörige von (nicht gemeinschaftsrechtlich aufenthaltsberechtigten) Österreicherinnen und Österreicher, EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger, Schweizerinnen und Schweizer
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Verlängerung des Aufenthaltstitels für ausländische Familienangehörige von (nicht gemeinschaftsrechtlich aufenthaltsberechtigten) Österreicherinnen und Österreicher, EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger, Schweizerinnen und Schweizer
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Unbefristetes Aufenthaltsrecht mit Zugang zum Arbeitsmarkt
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Dokumentation des Aufenthaltsrechtes von gemeinschaftsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger, Schweizerinnen und Schweizer, und ihren ausländischen Angehörigen
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Bewilligung für einen vorübergehenden Aufenthalt von Fremden, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger oder Schweizerinnen und Schweizer sind
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Verlängerung eines vorübergehenden Aufenthaltes von Fremden, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger oder Schweizerinnen und Schweizer sind
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Besucher, Touristen und Geschäftsreisende
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Diese benötigt ein Arbeitgeber für die Beschäftigung bestimmter ausländischer Saisoniers.
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verpflichtend vorgesehen für bestimmte Einwanderer zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache und zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
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