Identitätsausweis
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Der Identitätsausweis im Scheckkartenformat ist fälschungssicher, er dient zur Feststellung der Identität und ist im Inland gültig.
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Ein Identitätsausweis kann beantragt werden wenn ein Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis vorhanden ist, oder wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden sind.
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Im Identitätsaus können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.
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Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von dem/der gesetzlichen VertreterIn beantragt werden.
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Bei Diebstahl oder Verlust ist die mündliche Bekanntabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
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Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 -
Lageplan
4020 Linz