Nutzungsbedingungen
Haftungsausschluss
Die auf den Internetseiten des Landes Oberösterreich wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zu Ihrer Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden.
Gesetze und Verordnungen sowie Entscheidungen des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich, die in dieser Website enthalten sind oder auf die mittels eines Links verwiesen wird, werden lediglich in nichtauthentischer Form zum Zwecke der Information wiedergegeben und sind weder als Kundmachungen im Sinne bundes- oder landesrechtlicher Kundmachungsbestimmungen gedacht noch als Kundmachung im Sinne bundes- oder landesrechtlicher Kundmachungsbestimmungen aufzufassen. Es ist ausschließlich der Wortlaut der in den offiziellen Publikationsorganen kundgemachten Rechtsvorschriften verbindlich.
E-Commerce
Weiters erklärt sich das Land Oberösterreich als nicht verantwortlich für von Nutzern eingegebene Informationen (vgl. auch § 16 E-Commerce-Gesetz) sowie den Inhalt von externen Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird (vgl. auch § 17 E-Commerce-Gesetz).
Informationsweiterverwendung
Sämtliche Informationen, Daten und Dokumente auf den Internetseiten des Landes Oberösterreich stehen kostenlos zur Weiterverwendung bereit, sofern nicht bei der konkreten Information anderes festgelegt ist, und die Nutzung bzw. Weiterverwendung rechtmäßig erfolgt. Dies gilt nicht für Informationen, Daten und Dokumente, die das Land Oberösterreich auf externen Internetseiten anbietet, auf die mit einem Link verwiesen wird (z.B. Dokumentation des oö. Landesrechts im Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS).
Bei der Weiterverwendung sind die Urheberrechte des Landes Oberösterreich zu wahren und entsprechende Quellennachweise (z.B. "Quelle: Land Oberösterreich") anzuführen.
Die Dokumente, die für die Weiterverwendung zur Verfügung stehen, finden Sie in der Registersuche (gemäß § 16 Abs. 3 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz sind hier die wichtigsten Dokumente angeführt):
Genauere Informationen auch hinsichtlich allfälliger besonderer Nutzungsbedingungen oder Entgelte und Ansprechstellen finden Sie bei den jeweiligen Dokumenten. Bei generellen Fragen zur Informationsweiterverwendung wenden Sie sich bitte an das Präsidium des Amtes der oö. Landesregierung.
Datenschutz
Das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 Datenschutzgesetz 2000) bewirkt einen Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten. Darunter ist der Schutz der Betroffenen vor Ermittlung ihrer Daten und der Schutz vor der Weitergabe der über sie ermittelten Daten zu verstehen.
Das Land Oberösterreich gewährleistet im Rahmen der technischen, wirtschaftlich und organisatorisch vertretbaren Voraussetzungen folgende Datenschutzgrundsätze:
- Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger über ihre Daten
- personenbezogene Daten werden nur in dem für die Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Rechtsordnung unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und nur solange gespeichert, als diese Notwendigkeit gegeben ist
- Ordnungsgemäße Verwendung und Schutz für unbefugten Zugriffen
- Schutz vor Verlust und Zerstörung
- Daten, die nach o.a. Grundsätzen zur Verarbeitung gelangen, werden unter vertretbarem Aufwand dahingehend geprüft, dass diese auch richtig und zutreffend sind
- Nachvollziehbarkeit der Datenverwendung
Datenverarbeitungsregister:
DVR-Nummer des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung: 0069264
| Die DVR-Nummern der Bezirkshauptmannschaften: | |
| Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn: | 0070033 |
| Bezirkshauptmannschaft Eferding: | 0069736 |
| Bezirkshauptmannschaft Freistadt | 0069639 |
| Bezirkshauptmannschaft Gmunden: | 0069604 |
| Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen: | 0069523 |
| Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems: | 0018082 |
| Bezirkshauptmannschaft Linz-Land: | 0069388 |
| Bezirkshauptmannschaft Perg: | 0069329 |
| Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis | 0069337 |
| Bezirkshauptmannschaft Rohrbach: | 0069272 |
| Bezirkshauptmannschaft Schärding: | 0069302 |
| Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land: | 0069299 |
| Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung: | 0069311 |
| Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck: | 0069345 |
| Bezirkshauptmannschaft Wels-Land: | 0069370 |
Die DVR-Nummer der Agrarbehörde OÖ: 0377244 (Dienststelle Gmunden), 0367052 (Dienststelle Linz)
Weitere DVR-Nummern:
Der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich: 0690392
Der Oö. Landesrechnungshof: 1058649
Die Oö. Umweltanwaltschaft: 0652334
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Präsidium
Abteilung Präsidium

