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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Handel mit Tieren und tierischen Produkten


Amtstierarzt kontrolliert Fleisch im Kühlwagen (Foto: Dr.Kaltenböck Martin)Die Einfuhr und Binnenmarktverordnung 2001 (EBVO 2001,BGBL II Nr. 2001/355) setzt in Österreich die entsprechenden EU-Regelungen um und ist die Rechtsgrundlage für die Handhabung des innergemeinschaftlichen Handels sowie dem Handel mit Drittstaaten (nicht-EU Staaten). Zur zentralen elektronischer Erfassung des Tier- und Warenverkehrs wurde das TRACES-System geschaffen.

 

Innergemeinschaftlicher Handel

Obwohl die Freiheit des Handels eines der obersten Prinzipien der EU ist, wurde das Verbringen von Tieren und verschiedenen Waren tierischen Ursprungs aus Österreich in die Mitgliedsstaaten und aus den Mitgliedsstaaten nach Österreich genauen Regeln unterworfen.

 

Dies dient im wesentlichen der Verhinderung einer Verbreitung von Tierseuchen und um die Konsumenten vor gesundheitlich bedenklichen Fleisch- oder Fleischwaren zu schützen.

 

Ansprechpartner für Anfragen über erforderliche Gesundheitsbescheinigungen und Zeugnisse für den Handel in andere EU-Mitgliedsstaaten sind die jeweiligen Handelspartner, die zuständigen lokalen Veterinärbehörden der Mitgliedsstaaten, die Botschaften, die Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich oder das Bundesgremium des Vieh- und Fleischgroßhandels der Wirtschaftskammer Österreich. Dort erhalten Sie auch die gültigen Zeugnisformulare.

 

Über die Bestimmungen für den Handel nach Österreich informiert Sie der örtlich zuständige Amtstierarzt.

 

Im Rahmen der Ausladung müssen nach der EBVO 2001 von den Amtstierärzten stichprobenweise Untersuchungen durchgeführt werden. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat ist daher von den Empfängern über das Eintreffen der Tiere bzw. tierischen Produkte nach der EBVO 2001 unverzüglich zu benachrichtigen. Gleichzeitig werden die Amtstierärzte durch die Veterinärbehörden des Ursprungslandes auf elektronischem Weg über das EU-Informationssystem TRACES vom Eintreffen der Sendungen informiert.

 

Handel mit Drittstaaten

Vorführung eines Rindes bei Versteigerung  (Foto: Dr.Kaltenböck Martin)Werden Tiere oder Waren tierischen Ursprungs aus Drittstaaten direkt über eine österreichische EU-Außengrenze nach Österreich verbracht, unterliegen sie der veterinärbehördlichen Grenzkontrolle. Diese wird von den Grenztierärzten der  Bundesverwaltung vollzogen.
 

Bei der Ausladung an den Bestimmungsorten müssen nach der EBVO 2001 von den Amtstierärzten Untersuchungen durchgeführt werden. Daher ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder der Magistrat von den Empfängern über das Eintreffen der Lieferung unverzüglich zu verständigen.

 

Gleichzeitig werden die Amtstierärzte von den Veterinärbehörden der EU-Außengrenze über das Eintreffen der Sendungen informiert. Diese Benachrichtigung erfolgt elektronisch über das EU-Informationssystem TRACES.

 

Für die Formalitäten beim Handel in die EU-Drittstaaten sind die Amtstierärzte der Bezirksverwaltungsbehörden und der Magistrate zuständig.

 

Über die vielfältigen Einfuhrbestimmungen der einzelnen Staaten können Sie Informationen wie im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels bei den Handelspartnern, den zuständigen lokalen Veterinärbehörden der Mitgliedsstaaten, den Botschaften, den Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich oder beim Bundesgremium des Vieh- und Fleischgroßhandels der Wirtschaftskammer Österreich einholen.

 

Die benötigten zweisprachigen Zeugnisformulare, die in der jeweiligen Landessprache und in deutscher Sprache abgefasst sein müssen, können bei diesen Stellen angefordert werden.

 

TRACES

TRACES ist das elektronische Meldesystem der EU für den Handel mit Tieren und Waren tierischer Herkunft.

Die Zentrale für dieses System befindet sich in Brüssel. Über geschützte Internetverbindungen zu dem dort befindlichen Zentralcomputer ist es möglich, dass der Amtstierarzt des Herkunftslandes die lokalen Veterinärbehörden des Bestimmungsortes einer Sendung exakt vorinformiert. Die Amtstierärzte am Bestimmungsort können so die erforderlichen Maßnahmen besser planen, wie etwa die Überwachung der Ausladung inklusive Kontrolle der Tierschutzbestimmungen oder die Stichprobenentnahme bei Fleischwaren.

 

Da auch die Grenztierärzte an den EU-Außengrenzen in dieses System miteingebunden sind, werden auch Lieferungen aus EU-Drittstaaten erfasst und die Informationen in der gesamten EU bis zu den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet.


 

 

Weitere Informationen:

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-142 41
Fax (+43 732) 77 20-21 43 60
E-Mail ESV.post@ooe.gv.at