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LKW-Fahrverbot im Inneren Salzkammergut


In Absprache mit den Bundesländern Salzburg und Steiermark hat die Bezirkshauptmannschaft Gmunden ab April 2011 ein LKW-Fahrverbot über den Pötschen- und den Koppenpass verordnet.

 

Mit der Verordnung vom 23. März 2011, VerkR10-80-2011, wurde

  • für die B 145 im Bereich des Pötschenpasses zwischen Bad Goisern und der Pötschenhöhe sowie
  • für die L 547 Hallstättersee Straße über den Koppenpass

ein Fahrverbot für KfZ über 3,5 Tonnen erlassen.

 

Mit diesem "Pfropfen" soll Durchzugsverkehr von Salzburg in die Steiermark und retour wirksam verboten werden. Ausgenommen sind die regional notwendigen Fahrten (Ziel- und Quellverkehr).

 

Das Ziel- und Quellgebiet umfasst folgende Gemeinden:

  • In Oberösterreich: Bad Goisern, Bad Ischl, Ebensee, Gosau, Hallstatt, Obertraun, St. Wolfgang, Steinbach a.A. und Traunkirchen
  • In Salzburg: Abtenau, Annaberg, St. Gilgen, Stobl, Rußbach, Fuschl, Hof, Ebenau, Faistenau und Hinterssee
  • In der Steiermark: Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Grundlsee, Pichl-Kainisch, Pürgg-Trautenfels und Tauplitz

Dieses Fahrverbot wird bereits ab den entscheidenden Autobahnabfahrten ins Salzkammergut und am Beginn der Quell- und Zielverkehrszonen (unter anderem in Traunkirchen, Weißenbach,
Abtenau, St. Gilgen und Stainach-Irdning) angekündigt.

  

 

Weiterführende Informationen

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7612) 792-0
Fax (+43 732) 77 20-263 399
E-Mail: bh-gm.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-gmunden.gv.at

Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
Zu den Formularen

(Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)