Wir beraten und unterstützen Betroffene kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym, die sich in ihren durch das
Oö. Antidiskriminierungsgesetz geschützten Rechten verletzt fühlen.
Das Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Oö. ADG) verbietet die Diskriminierung oder Belästigung aufgrund
- der ethnischen Zugehörigkeit,
- der Religion,
- der Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters,
- des Geschlechts und
- der sexuellen Orientierung
in allen Angelegenheiten, die unter die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen.
Das Oö. Antidiskriminierungsgesetz schützt jene Personen, die sich gegen eine Diskriminierung oder Belästigung zur Wehr setzen, indem es eine daraus resultierende Benachteiligung verbietet (Benachteiligungsverbot).
Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle
Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle nach dem Oö. AntidiskriminierungsgesetzBeratungsprozess
Grafische Darstellung eines Beratungsverlaufs bei der AntidiskriminierungsstelleDas Oö. Antidiskriminierungsgesetz
Das Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Oö. ADG) im Überblick mit Link zur aktuellen Version des Oö. ADG.Informationen für Betroffene und Interessierte
Diskriminierungsgründe, Was ist Diskriminierung und Belästigung?, Was kann ich tun?, Links zu weiteren Beratungsstellen und Interessensvertretungen
Wir sind gerne für Sie da:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Präsidium
Abteilung Präsidium
