Einmalige Reifeprüfungsbeihilfe
Wer wird gefördert?
Oö. Schülerinnen und Schüler einer Höheren Schule für Berufstätige (Abendschule) in der Maturaklasse
Was wird gefördert?
Die Vorbereitung auf die abschließende Prüfung bzw. der Maturaabschluss
Wie wird gefördert?
Es wird eine einmalige Beihilfe in Höhe von 75 Euro pro Person gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit mindestens einem Jahr bestehen.
- Anträge können nur bei mindestens einem Monat Dienstfreistellung bzw. Karenzierung gestellt werden. Eine Kopie dieser Dienstfreistellung bzw. der Karenzierungsbestätigung ist dem Antrag unbedingt beizulegen.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft (BGD) zu richten.
Formular:
-
Einmalige Reifeprüfungsbeihilfe des Landes Oberösterreich (BGD/E-6)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft

