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Landesdienstleistungszentrum, Innenhof (Foto: Land Oö., Kosina)

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Die Landesregierung - Geschäftsordnung


Die Geschäftsordnung der Landesregierung1 regelt u.a. den Ablauf von Regierungssitzungen und legt die Beschlusserfordernisse fest.

 

Laut Geschäftsordnung müssen folgende Angelegenheiten KOLLEGIAL beschlossen werden (Regierungssitzung):

  • Regierungsvorlagen an den Landtag (Gesetzesentwürfe)
  • Verordnungen
  • Angelegenheiten, für die eine kollegiale Beschlussfassung (verfassungs) gesetzlich vorgeschrieben ist
  • grundsätzliche Entscheidungen über das Landesvermögen, Geschäfte von besonderer Bedeutung
    Häufigster Praxisfall: Förderungen mehr als 20.000 Euro

Alle anderen Angelegenheiten können vom jeweiligen Regierungsmitglied allein (MONOKRATISCH) entschieden werden.

 

Die Landesregierung kann beschließen, eine an sich monokratische Angelegenheit zur Entscheidung an sich zu ziehen und sie damit zur kollegial zu entscheidenden Sache machen.

 

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1   Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung erlassen wird,  LGBl.Nr. 24/1977 idF LGBl. Nr. 108/2009

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-111 61
Fax (+43 732) 77 20-21 16 21
E-Mail praes.post@ooe.gv.at