Jagd
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Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausüben wollen, brauchen Sie eine gültige Jagdkarte oder Jagdgastkarte und die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten.
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Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausüben wollen, brauchen Sie eine gültige Jagdkarte und die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten.
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Wenn Sie erstmalig die Ausstellung einer Jagdkarte beantragen, haben Sie den Nachweis der jagdlichen Eignung, beispielsweise durch Ablegung einer Prüfung, vor einer Prüfungskommission bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu erbringen.
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Der Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes vor Futternot, Raubwild, Raubzeug und vor Wilderern und die Verpflichtung, nach Kräften auf eine Ausübung der Jagd nach den Regeln der Weidgerechtigkeit und nach den Bestimmungen des Jagdgesetzes hinzuwirken.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a -
Lageplan
4400 Steyr