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Verkehrsflächenverwaltung


Die Bezirkshauptmannschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Verkehrsbeschränkungen verfügen.

Dabei haben sie unter anderem Fragen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs aber auch den Schutz von Personen zu berücksichtigen.

 

Beispiele:

  • Schutzwege ("Zebrastreifen")
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Überholverbote

 

Gemeinden können unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen und Hupverbote für den Bereich von Gemeindestraßen erlassen.

 

Für Verkehrsbeschränkungen auf Autobahnen ist das Bundesministerium zuständig.

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7289) 88 51-0
Fax (+43 7289) 88 51-693 99
E-Mail: bh-ro.post@ooe.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
Zu den Formularen