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Eingangsbereich des LDZ mit Bürgerservice (Foto: Land OÖ / Lengauer)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 

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Fischerei


  • Jagd und Fischerei

    Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Das Fischereirecht ist ein dingliches, nicht notwendig mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbundenes Recht.
  • Fischereischutzorgan

    Dem Fischereischutzorgan obliegt der Schutz der Fischerei und die Überwachung der Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen.
  • Schonzeiten und Mindestfangmaße

    Im Interesse der Sicherung des Bestands bestimmter Wassertiere sind durch Verordnung Schonzeiten und Mindestfangmaße festgesetzt.
  • Fischereilizenz

    Die Fischereilizenz ist die schriftliche Bewilligung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters zur Ausübung des Fischfangs in einem bestimmten Gewässer.
  • Fischerkarte

    Für die Ausübung des Fischfangs brauchen Sie grundsätzlich eine gültige oberösterreichische Fischerkarte und die schriftliche Bewilligung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters. Die Fischerkarte wird vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellt.
  • Fischereibetriebe in Oberösterreich

    Hier finden Sie oberösterreichische Fischereibetriebe und Direktvermarkter. Genießen Sie die ausgezeichnete Qualität oberösterreichischer Fischereiprodukte.