Talentförderungsprämien des Landes Oberösterreich
Talentförderungsprämien als Arbeitshilfe für junge Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
bis zum 35. Lebensjahr
Das Land Oberösterreich vergibt jährlich zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zu 15 Talentförderungsprämien.
Die Talentförderungsprämien sind mit je 5.400 Euro dotiert und werden über Vorschlag einer unabhängigen Fachjury vergeben. Der Gesamtbetrag wird in 24 Monatsraten ausbezahlt.
Ausschreibung
2010 sind ausgeschrieben:
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Architektur
Ohne Gliederung in Fachbereiche, in allen Ausführungsarten (Studienprojekte, ausgeführte Arbeiten, Architekturtheorie, -kritik etc.); keine CD-Roms!
Theoretische Arbeiten: Eingereicht können sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Werke werden (in fünffacher Ausfertigung).
Einreichen können sowohl Einzelpersonen als auch Arbeitsgemeinschaften als Gruppe, die jedoch den Bewerbungsrichtlinien entsprechen müssen. -
Fotografie
Für eine Bewerbung werden Fotoarbeiten erwartet, die dem Medium als eigener Kunst- und Ausdrucksform entsprechen bzw. sich als Arbeiten im Kontext der Bildenden Kunst verstehen. Die Einreichungsunterlagen sollen der Jury einen kompakten Eindruck der künstlerischen Arbeit vermitteln. Erbeten sind Kataloge und Werkdokumentationen (auch in digitaler Form) sowie bis zu zehn Bilddateien (in jpg oder in tif im PC-Format) auf CD. Beizulegen sind Kataloge, Monografien und eine Zusammenfassung über bisherige Ausstellungstätigkeit.
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Musik
Fachbereich Komposition (einschließlich Improvisation, avantgardistischer Musikexperimente und elektronischer Musik).
Einzureichen sind ein bis drei Partituren in adäquater Notation in fünffacher Ausfertigung. Dies gilt sinngemäß für Arbeiten im experimentellen Bereich (elektronische Musik), auch wenn es sich um grundsätzlich andere Formen der Werkaufzeichnung (z. B. graphischer oder technischer Art) handelt. Bei nicht herkömmlicher oder unvollständiger Notation muss zusätzlich ein Tonträger (Kassette, CD) vorgelegt werden (fünf Belegexemplare). Der Tonträger ersetzt aber nicht die Partitur. Bei Improvisationsstücken ist zum Tonträger eine schriftliche Erläuterung über Inhalt, Aussage und Form der eingereichten Arbeiten beizulegen. -
Wissenschaft
Ohne Gliederung in Fachbereiche. Bewerbungsunterlagen: Auswahl bisheriger Arbeiten, Werkverzeichnis; eingereichte Hauptwerke in einfacher Ausfertigung. Universitäre Abschlussarbeiten alleine sind für eine Bewerbung nicht ausreichend (Diplomarbeit, Dissertation). Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn darüber hinaus eine wissenschaftliche Tätigkeit im weitesten Sinn nachgewiesen werden kann (z. B. Projektteilnahme oder einschlägige Fachpublikationen etc.).
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur in Ausnahmefällen möglich, da die eingereichten Materialien dem jeweiligen Gutachter auf Wunsch als Belegexemplar zur Verfügung gestellt werden.
Bewerbungsrichtlinien
- Um eine Talentförderungsprämie kann sich jede Person bis zum 35. Lebensjahr (Jahrgang 1975 oder jünger) bewerben, die entweder aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt ihres Lebensinteresses hat. Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr. Pro Kind drei Jahre, maximal fünf Jahre.
- Um den Landeskulturpreis kann sich jede Person ab dem 36. Lebensjahr (Jahrgang 1974 oder älter) bewerben, die entweder aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt ihres Lebensinteresses hat. Darüber hinaus können sich auch Personen bewerben, deren künstlerisches oder wissenschaftliches Werk in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam ist. Die Bewerber müssen Urheber im Sinne des § 10, Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.
- Um die Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien können sich aber auch Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
Jeder Preis- bzw. Talentförderungsprämienträger räumt dem Land Oberösterreich das Recht ein, sein Werk im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorzutragen, auf- bzw. vorzuführen und auszustellen. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für eingereichte Werke kann keine Haftung übernommen werden. Die Bewerbungsunterlagen für die Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien prüft eine unabhängige Fachjury, die der oberösterreichischen Landesregierung einen Preisvorschlag macht. Die Landeskulturpreise können aber auch ohne eigene Bewerbung auf Vorschlag der Jury vergeben werden. Der Landeskulturpreis kann an Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mehrmals vergeben werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Preiszuerkennung und einer neuerlichen Bewerbung eine Frist von mindestens zehn Jahren verstrichen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von dieser Regelung absehen.
Bitte legen Sie Ihrer Einreichung unbedingt bei:
- den ausgefüllten Bewerbungsbogen
- einen Lebenslauf samt Angaben über Ihre künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit.
Versehen Sie bitte jede Arbeit mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und der Aufschrift "Landeskulturpreis" bzw. "Talentförderungsprämie".
Termine Einsendeschluss: 7. Mai 2010 (Poststempel)
Bitte bewerben Sie sich unter Verwendung des Formulars schriftlich beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz.
Bewerbungen, die nicht auf dem Postweg, sondern direkt zugestellt werden, sind aus organisatorischen Gründen an bestimmte Termine gebunden. Wir bitten dafür um Verständnis.
Persönlich können Sie Ihre Einreichung vom 3. bis 7. Mai 2010 bei der Direktion Kultur, Promenade 37, im 1. Stock, Zimmer 107, 4021 Linz, abgeben (Montag bis Freitag, von 8:00 bis 12:00 Uhr). In Sonderfällen ist aber auch - nach telefonischer Vereinbarung - eine andere Regelung möglich.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur

