Äschenbesatz
Wer wird gefördert?
Fischereireviere und Bewirtschafter/innen

Was wird gefördert?
der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern
Wie wird gefördert?
nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln (Auszahlungsuntergrenze 70 Euro)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Äschengewässer
- Schonung des Äschenbestandes (Verpflichtungserklärung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin)
- Besatz mit heimischen Äschen
- Vorlage von Originalrechnungen und -zahlungsbelegen
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.
Formular:
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Projekt "Rettet die Äsche" (LWLD-LFW/E-18)
Förderungsantrag
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

