Herzlich Willkommen auf der Informationsseite der Tierschutzombudsfrau von Oberösterreich!
(Foto: Dr. Claudia Schmied-Wagner)
Seit 1. Jänner 2013 ist Dr. Claudia Schmied-Wagner die neue Tierschutzombudsfrau für das Bundesland Oberösterreich und somit die oberste Interessensvertreterin für den Tierschutz.
Die Aufgaben der Tierschutzombudsfrau sind:
- auf Missstände im Tierschutz hinzuweisen,
- auf deren Abstellung hinzuarbeiten,
- und nötigenfalls auch Anzeige zu erstatten.
Und dafür ist nicht selten die Mithilfe der aufmerksamen Bevölkerung notwendig. Sollten Sie also einen Missstand entdecken, einen Hinweis auf mögliche Missstände oder einfach nur Fragen zum Thema Tierschutz und richtige Haltung von Haustieren haben, dann weden Sie sich bitte an die Tierschutzombudsstelle.
Alle Anliegen werden streng vertraulich behandelt!
Da die Tierschutzombudsstelle aber keine "Überbehörde" ist, liegt die Kontrolle und die Vollziehung des Tierschutzgesetzes in den Händen der zuständigen Behörden.
Weitere Aufgaben der Tierschutzombudsfrau sind:
-
bei Verwaltungsverfahren die Parteistellung für die Tiere zu übernehmen,
-
die Mitwirkung im Tierschutzrat (macht Vorschläge zur Verbesserung des Tierschutzgesetzes),
-
Stellungnahme zu tierschutzrelevanten Themen,
-
und Weitergabe von Informationen zum Thema Tierschutz.
Sollten Sie irgendwelche Fragen zum Thema haben, auch wenn diese nicht primär im Tierschutzgesetz geregelt sind, wie zum Beispiel:
- Fragen zu diversen Fallen (im Jagd- und Fischereigesetz geregelt).
- Fragen zu Wildtieren (im Naturschutzgesetz geregelt),
- Frage zum Oberösterreichischen Hundehaltegesetz, etc.
wird Sie die Tierschutzombudsstelle an die richtige und kompetente Stelle verweisen.
In den nachstehenden Links und Artikel finden Sie interessante Themen, die laufend ergänzt und erneuert werden.
Aktuelle Themen
Das Oö. Hundehaltegesetz
Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin bzw. beim Hundehalter.Kennzeichnung und Registrierung von Hunden - "Chippflicht"
Seit Jahresbeginn gilt für alle Hunde ausnahmslos die Chippflicht. D.h. alle Hunde müssen nun mittels zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchip von einem Tierarzt gekennzeichnet und gemeldet werden.Augen auf beim Hundekauf
Die Anschaffung eines Hundes sollte niemals unüberlegt geschehen. Denn mit einem Hund erwerben Sie einen treuen Freund für viele Jahre - und Sie übernehmen damit auch eine große Verantwortung.
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Wir sind gerne für Sie da:
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 14:00 Uhr; Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie sich vorher telefonisch einen Termin!