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Wäsche auf einer Leine in einem Garten (Foto: Franz Linschinger / Land OÖ)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Landeszuschuss für einen Familienurlaub


Wer wird gefördert?

 

Familien und alleinstehende Elternteile

  • mit mindestens drei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird
  • mit zwei Kindern, wenn für eines die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sofern der Antragsteller mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt.

 

Was wird gefördert?

 

Ein gemeinsamer Urlaub in einem Urlaubsort in Österreich. Die Urlaubsdauer ist mit 7 bis 14 Tage festgelegt.

 

Wie wird gefördert?

 

Den Antrag müssen Sie drei Wochen vor Antritt des geplanten Urlaubs bei der Abteilung Jugendwohlfahrt einbringen. Vor Urlaubsantritt erhalten Sie eine Rückmeldung, ob ein Zuschuss gewährt wird, und wie hoch die Förderung ist.

 

Nach dem Urlaub senden Sie eine Bestätigung der Gemeinde des Urlaubsortes über Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsort an die Jugendwohlfahrt. Der Zuschuss wird dann auf Ihr Konto überwiesen.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Ordentlicher Wohnsitz in Oberösterreich
  • Gefördert werden mindestens 7, höchstens 14 Tage
  • Der Urlaubsort muss in Österreich liegen

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Jugendwohlfahrt zu richten.

 

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-152 01
Fax (+43 732) 77 20-21 53 28
E-Mail jw.post@ooe.gv.at