Arbeitsgruppe Windenergie
Mit dem einstimmigen Beschluss der Oö. Landesregierung am 27. Juni 2011 wurde die "Arbeitsgruppe Windenergie" beauftragt, einen "Windenergiemasterplan OÖ" zu erarbeiten. Die Leitung der Arbeitsgruppe erfolgte durch die Abteilung Umweltschutz/Energiewirtschaftliche Planung. Dieser Arbeitsgruppe gehörten Vertreterinnen und Vertreter aus den maßgeblichen Fachabteilungen an: Abteilung Raumordnung, Abteilung Naturschutz, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, sowie weiters der Landesenergiebeauftragte. Eine bestmögliche Einbindung der Oö. Umweltanwaltschaft war anzustreben.
Der Auftrag der Arbeitsgruppe war auf Basis der im Regierungsbeschluss von 27. Juni 2011 definierten Rahmenbedingungen eine oberösterreichweite Darstellung von für Windkraftnutzung potentiell geeigneten konzentrierten Standorten, welche eine wirtschaftlich sinnvoll nutzbare Energiedichte und eine möglichst hohe Raumverträglichkeit aufweisen, zu erarbeiten.
Die Arbeitsschritte dazu waren:
- Die Festlegung einer Mindestenergiedichte für Windkraftnutzung in Oberösterreich.
- Die sich aus Gebäudeabständen und bereits im Auftrag vorgegebenen Ausschlussgründen ergebenden Räume wurden vor allem in Hinblick auf die Eignung aus Gesichtspunkten des Natur- und Landschaftsschutzes untersucht.
- Die Ergebnisse der von der Oö. Umweltanwaltschaft 2011 in Auftrag gegebenen Vogelzugstudie sind weitestgehend in die Arbeiten eingeflossen.
- Ebenso wurde versucht, die Ergebnisse der vom Land Oberösterreich geförderten und von der Energie AG durchgeführten "Windanalyse OÖ – Netzgebiet Energie AG" zu berücksichtigen.
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe ist eine oberösterreichweite Darstellung von Standorträumen in Form einer Vorrangzonenausweisung, die eine für die Windkraftnutzung wirtschaftlich nutzbare Energiedichte aufweisen, gleichzeitig den ökologisch erforderlichen Rahmenbedingungen entsprechen und das Landschaftsbild mit überregionaler Bedeutung berücksichtigen. Als Ergebnis des Abwägungsprozesses der verschiedensten Einfluss- und Prüfparameter wurde gleichzeitig eine Negativdarstellung von Räumen in Oberösterreich erarbeitet, welche für Windkraftnutzung nicht geeignet sind, weil essentielle negative Auswirkungen auf einzelne Fachkriterien zu erwarten sind.
Als Windpark im Sinne des Regierungsbeschlusses gilt eine Ansammlung von zumindest drei Großanlagen, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander befinden und eine wirtschaftliche Einheit bilden. Als unmittelbare räumliche Nähe gilt eine Entfernung der einzelnen Maststandorte von maximal bis zu 1.000 Meter zueinander.
- Erläuterung der Kriterien, welche der Ausweisung von Vorrang- und Negativzonen des "Windkraftmasterplans OÖ" zu Grunde liegen (PDF-Format 52,40 KB)
- Windkraftmasterplan Vorrangzonen (PDF-Format 1,21 MB)
- Windkraftmasterplan Ausschlusszonen (PDF-Format 1,05 MB)
- Leitfaden 2012 für die Förderung von Windkraftanlagen (PDF-Format 48,24 KB)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz