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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Tierarzneimittel


Die Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln bei Tieren gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen im Sinne des Konsumentenschutzes. Insbesondere die Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Milch, Fleisch, Eier) ist strengen Regeln unterworfen. Die Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen wird von den Amtstierärzten in den Bezirken, sowie eigens für diese Aufgabe geschulten Amtstierärzte der Abteilung Veterinärdienst kontrolliert.

 

Die Kontrolle umfasst hierbei den Arzneimittelgroßhandel, öffentliche Apotheken sowie tierärztliche Hausapotheke bis hin zur Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Landwirte. Für sämtliche Stufen im Arzneimittelhandel- und Anwendung sind genaue Aufzeichnungen vorgeschrieben, die eine Rückverfolgbarkeit des Arzneimittelflusses gewährleisten.

 

Die Einbindung der Landwirte in die Medikamentenanwendung beim Nutztier ist an eine Teilnahme am Tiergesundheitsdienst gebunden und setzt eine spezielle Aus- und Weiterbildung voraus.

 

Zusätzlich müssen diese bei jeder Abgabe eines Tieres zur Schlachtung schriftlich die Rückstandsfreiheit von Arzneimittel garantieren. Ob diese Angaben auch der Wahrheit entsprechen, wird wiederum durch die Ziehung von Stichproben in den Schlachthöfen überprüft.

In den Molkereien wird die Milch bei jedem anliefernden Milchtankwagen auf Medikamentenrückstandsfreiheit (sogenannte Hemmstoffe) untersucht.

 

So kann durch ein ineinander greifendes System von Aufzeichnungspflicht und Kontrollen die Versorgung der Konsumenten mit unbelastenden Lebensmittel sichergestellt werden.

 

 

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen:

 

 

Weitere Informationen:

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-142 41
Fax (+43 732) 77 20-21 43 60
E-Mail ESV.post@ooe.gv.at