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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Vermietungsbewilligung


Übergabe eines Luftfahrzeuges am Flughafen HörschingZur gewerbsmäßigen Vermietung von Zivilluftfahrzeugen ist gemäß § 116 Luftfahrtgesetz eine Bewilligung des Landeshauptmannes erforderlich (Vermietungsbewilligung). Die Vermietung von Zivilluftfahrzeugen im Rahmen dieser Bewilligung darf nur an Personen erfolgen, die den zur Führung des betreffenden Luftfahrzeuges erforderlichen Zivilluftfahrerschein besitzen.

 

Voraussetzungen für die Erteilung einer Vermietungsbewilligung sind:

  1. der Antragsteller muss die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, verlässlich, fachlich geeignet und Halter der zu vermietenden Luftfahrzeuge sein
  2. die Sicherheit des Betriebes muss gewährleistet und ein Bedarf vorhanden sein und 
  3. die für die Vermietung in Aussicht genommenen Zivilluftfahrzeuge müssen die österreichische Staatszugehörigkeit besitzen

Die Vermietungsbewilligung ist insoweit bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies im Interesse der Verkehrssicherheit geboten erscheint.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 62
Fax (+43 732) 77 20-21 16 88
E-Mail verk.post@ooe.gv.at