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Wäsche auf einer Leine in einem Garten (Foto: Franz Linschinger / Land OÖ)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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EU-Geschichte und Struktur


  • Die Europäische Union

    Die Europäische Union mit ihren 27 Mitgliedstaaten ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen Entwicklungsprozesses, der von vorsichtigen Anfängen ausgehend eine stetig steigende Zusammenarbeit von europäischen Staaten mit sich brachte.
  • Gründungsphase der Europäischen Gemeinschaften

    Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde vor allem auf Initiative von drei Staatsmännern überlegt, wie man bewirken könne, dass sich die europäischen Staaten nicht wie in den Jahrhunderten zuvor feindlich gegenüber stehen.
  • Von den Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union

    Da die Europäischen Gemeinschaften als Internationale Organisationen gegründet wurden, ist es auch nicht verwunderlich, dass ursprünglich keine Direktwahlen zu deren Organen durch die Bevölkerungen der Mitgliedstaaten vorgesehen waren.
  • Der Europäische Wirtschaftsraum

    Am 1. Jänner 1994 trat der Vertrag über den "Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR) in Kraft. Neben den 12 damaligen EU-Mitgliedstaaten gehörten ihm sechs der zu diesem Zeitpunkt noch sieben EFTA-Staaten an.
  • Der Vertrag von Amsterdam

    1997 erfolgte die erste Revision des Maastricht-Vertrages in Amsterdam. Die Mitgliedstaaten hatten sich zur Aufgabe gestellt, die lang fällige Institutionenreform im Hinblick auf die Erweiterung der EU in Angriff zu nehmen.
  • Vertrag von Nizza

    Im Vertrag von Amsterdam wurde die für die Erweiterung der Union notwendige Reform der Institutionen nicht vorgenommen. Im Dezember 2000 tagten in Nizza die EU-Mitgliedstaaten, um neuerlich über eine Revision der Gründungsverträge zu beraten.
  • Die EU-Erweiterung 2004

    Am 1. Mai 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern der EU bei.
  • Die EU-Erweiterung 2007

    Am 1. Jänner 2007 sind nach einem EU-Beschluss unter strikten Auflagen auch Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen worden.
  • Vertrag von Lissabon

  • EU-Verträge im Überblick

    Die Europäische Union beruht auf rechtstaatlichen Grundsätzen. Dies bedeutet, dass sich ihr Handeln aus Verträgen ableitet, die freiwillig und demokratisch von allen Mitgliedstaaten vereinbart werden.

 

  • Die EU-Gesetzgebung

    In Teil III des Vertrags von Lissabon sind unter anderem die einzelnen Politikbereiche dargestellt, in denen die EU tätig werden kann. Dabei wurden die bisherigen Zuständigkeiten übernommen und teilweise noch ausgeweitet.
  • Zeit-Tafel

    Von 1952 Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) bis 2011 Euroeinführung in Estland.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-140 20
Fax (+43 732) 77 20-21 40 22
E-Mail europedirect@ooe.gv.at