Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Erdgas Kraft-Wärme-Kopplung


Wer wird gefördert?

 

Juristische und natürliche Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf GewO beschränkt).
  

 

Was wird gefördert?

 

Hocheffiziente KWK-Anlagen auf Basis von Erdgas oder Flüssiggas zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme bis zu einer Größe von 2 MWel, wobei die elektrische Energie im Ausmaß von zumindest 80 Prozent innerbetrieblich genutzt werden muss.
  
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Kosten für

  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen samt hydraulischer Einbindung;
  • Abgasreinigungsanlagen;
  • Elektroinstalationen;
  • Pufferspeicher.

Hinweis: Nicht förderungsfähig sind Gasanschluss, Gaskessel und Übergabestation, Flüssiggastank.
  

 

Wie wird gefördert?

 

  • Förderungen als De-minimis Beihilfe:
    Die Förderungshöhe beträgt bis 60 Prozent der Bundesförderung, maximal jedoch 10 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
     
  • Förderungen über der De-minimis Grenze:
    bis 40 Prozent und allfällige Zuschläge (alle Förderungsstellen kumuliert) der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH anerkannten umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten jedoch maximal 10 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.

Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewähren! Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden. 
  

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Landesförderungstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
  • Das Ansuchen muss von der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
  • Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.

Folgende Emissionsgrenzwerte - bezogen auf 5 Prozent O2 - sind einzuhalten:

   Anlagen mit
Verbrennungs-
kraftmotoren elektr.
Leistung bis zu 800 kW
 Anlagen mit
Verbrennungs-
kraftmotoren elektr.
Leistung > 800 kW
 NOx [mg/Nm³]  250  100
CO [mg/Nm³]  200  150

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular Land (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
  • Kopie der Antragszusammenfassung der Bundesförderungsstelle 

Die im Rahmen der Antragstellung um Bundesförderung angeführten Formulare sind auch der Landesförderungsstelle (Kopie) vorzulegen:

  • Technisches Datenblatt
  • Kosteneinsparungen
  • Kostenaufstellung
  • alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
  • Rechtskräftige behördliche Genehmigungen
  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
  • Abrechnungsformular Land

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.


Laufzeit: 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel
  

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: us-foerderungen.post@ooe.gv.at