Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Thermische Solaranlagen bis 100


Wer wird gefördert?

 

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere 

  • Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe 
  • Vereine 
  • konfessionelle Einrichtungen

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder Wohnbau, erfasst werden.
  

 

Was wird gefördert?

 

Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere

  • thermische Solaranlagen zur Heiz- und Warmwasseraufbereitung bis 100

rderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Kosten für

  • Kollektor
  • Wärmespeicher
  • Verrohrung
       

 

Wie wird gefördert?

 

Die Förderung wird ausschließlich als "De-minimis" Beihilfe gewährt!

Die Förderungshöhe beträgt bis 60 Prozent der Bundesförderung, maximal jedoch 15 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.

 

Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewähren! Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden!
   

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"- Richtlinie vorliegt.
  • Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens zwölf Monate nach der Rechnungslegung bei der Landesförderungsstelle zu stellen.
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in , Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich
  • Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular Land (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
  • Kopie der Antragsbestätigung der Bundesförderungsstelle
  • Solar Keymark Registriernummer
  • alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
  • Kopie der Bauanzeige bei einer Kollektorfläche > 20
  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
  • Abrechnungsformular Land

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.


Laufzeit: 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
  

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
  

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: us-foerderungen.post@ooe.gv.at