Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Anschluss an Fern/Nahwärme für Gemeinden


Wer wird gefördert?

 

  • Gemeinden

 

Was wird gefördert?

 

Forcierung des Anschlusses an Gemeinschaftsanlagen von Einzelheizungen insbesondere  

  • der Anschluss an Fern-Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:

  • Anrechenbare Anschlussgebühren
  • Investitionen für die Herstellung des Anschlusses an das Fern/Nahwärmenetz im Ausmaß von max. 10 Prozent der Anschlussgebühren

 

Wie wird gefördert?

 

  • Zu den anerkannten umweltrelevanten Netto-Investitionskosten wird ein Landeszuschuss bis max. 20 Prozent gewährt.
  • Oberösterreichische Klimabündnisgemeinden wird ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Das Ansuchen ist vor Umsetzung der Maßnahme zu stellen.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular Land (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
  • Wärmeliefervertrag
  • Technisches Datenblatt
  • Finanzierungsplan
  • alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
  • Abrechnungsformular Land

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
 
Laufzeit: 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: us-foerderungen.post@ooe.gv.at