Anschluss an Fern/Nahwärme bis 400 kW Anschlussleistung
Wer wird gefördert?
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder Wohnbau, erfasst werden.
Was wird gefördert?
Forcierung des Anschlusses an Gemeinschaftsanlagen vor Einzelheizungen insbesondere
- an Fern-Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:
- Investitionen innerhalb der Grundstücksgrenze (z.B. Übergabestationen, Einbindung ins Heizungssystem), die zum Anschluss an das Fernwärmenetz erforderlich sind und im Eigentum des Förderwerbers stehen.
Hinweis: Baukostenzuschüsse, Anschlussgebühren, Wärmeverteilung in Gebäuden und Einzelraumregelungen können nicht gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird ausschließlich als "De-minimis" Beihilfe gewährt!
Die Förderungshöhe beträgt bis 60 Prozent der Bundesförderung, maximal jedoch 15 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
Achtung: Bei Anschluss an ein fossiles Fernwärmenetz wird der Förderungssatz reduziert!
Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewähren! Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens zwölf Monate nach der Rechnungslegung bei der Landesförderungsstelle zu stellen.
- Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
- Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
- Kopie der Antragszusammenfassung der Bundesförderungsstelle
- Wärmeliefervertrag
- alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Laufzeit: 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
Formular:
-
Anschluss an Fernwärme bis 400 kW (UWD-US/E-20)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
-
Bonitätsbeurteilung (UWD-US/E-24)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12 - Lageplan
4021 Linz

