Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

Zurück zum Beginn der Seite

Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zurück zum Beginn der Seite

Geothermie


Wer wird gefördert?

 

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere   

  • Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe 
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmender Tätigkeit

 

Was wird gefördert?

 

Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere der Errichtung geothermischer Nahwärmeversorgungsanlagen

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:

  • Bohrung
  • Wärmeaustausch
  • Wärmeverteilnetz
  • Wiederverpressung
  • Kraft-Wärme-Kopplung (Förderungsermittlung analog zu Biomasse Kraft-Wärme-Kopplungen)
  • Geothermische Nachnutzung bestehender Erdölbohrlöcher.

 

Wie wird gefördert?

 

Kofinanzierung mit dem Bund ist notwendig! 

  • Förderungen als De-minimis Beihilfe:
    Zu den vom Bund festgelegten umweltrelevante Investitionskosten wird der mögliche Förderungssatz von maximal 30 Prozent (und allfällige Zuschläge) im Verhältnis 60 Prozent Bundesmittel und 40 Prozent Landesmittel aufgeteilt.
  • Förderungen über der De-minimis Grenze:
    Zu den vom Bund festgelegten umweltrelevante Mehrinvestitionskosten wird der mögliche Förderungssatz von maximal 40 Prozent (und allfällige Zuschläge) im Verhältnis 60 Prozent Bundesmittel und 40 Prozent Landesmittel aufgeteilt. 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Landesförderungstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
  • Das Ansuchen muss von der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
  • Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular Land (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt
  • Kopie der Antragszusammenfassung der Bundesförderungsstelle

Die im Rahmen der Antragstellung um Bundesförderung angeführten Formulare sind auch der Landesförderungsstelle (Kopie) vorzulegen:

  • Technische Beschreibung
  • Abnehmerliste
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Kostenaufstellung
  • Genehmigungen, Bescheide - alle Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage; 
  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
  • Abrechnungsformular Land

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.


Laufzeit: 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: us-foerderungen.post@ooe.gv.at