Weinanbau (Foto: focus finder - Fotolia.com)

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Geothermie


Wer wird gefördert?


Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere   

  • Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe 
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmender Tätigkeit
      

Was wird gefördert?


Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere der Errichtung geothermischer Nahwärmeversorgungsanlagen

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:

  • Bohrung
  • Wärmeaustausch
  • Wärmeverteilnetz
  • Wiederverpressung
  • Kraft-Wärme-Kopplung (Förderungsermittlung analog zu Biomasse Kraft-Wärme-Kopplungen)
  • Geothermische Nachnutzung bestehender Erdölbohrlöcher.
      

Wie wird gefördert?


Kofinanzierung mit dem Bund ist notwendig!

  • Förderungen als De-minimis Beihilfe:
    Zu den vom Bund festgelegten umweltrelevante Investitionskosten wird der mögliche Förderungssatz von maximal 30 Prozent (und allfällige Zuschläge) im Verhältnis 60 Prozent Bundesmittel und 40 Prozent Landesmittel aufgeteilt.
     
  • Förderungen über der De-minimis Grenze:
    Zu den vom Bund festgelegten umweltrelevante Mehrinvestitionskosten wird der mögliche Förderungssatz von maximal 40 Prozent (und allfällige Zuschläge) im Verhältnis 60 Prozent Bundesmittel und 40 Prozent Landesmittel aufgeteilt. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


  • Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss parallel (gleichzeitig) zum Ansuchen der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH gestellt werden.
  • Das Ansuchen muss von der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
  • Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular Land (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)

Die im Rahmen der Antragstellung um Bundesförderung angeführten Formulare sind auch der Landesförderungsstelle (Kopie) vorzulegen:

  • Technische Beschreibung
  • Abnehmerliste
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Kostenaufstellung
  • Genehmigungen, Bescheide - alle Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage; 
  • Angaben zur De-minimis Förderung
  • Bericht des Kreditinstitutes (Bonitätsbeurteilung)
  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
  • Abrechnungsformular Land
  • Gewerbeschein

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.


Laufzeit: 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2011 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

  

Abwicklung/Antragstellung


Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.



Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail us.post@ooe.gv.at