Geothermie
Wer wird gefördert?
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
- Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmender Tätigkeit
Was wird gefördert?
Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere der Errichtung geothermischer Nahwärmeversorgungsanlagen
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:
- Bohrung
- Wärmeaustausch
- Wärmeverteilnetz
- Wiederverpressung
- Kraft-Wärme-Kopplung (Förderungsermittlung analog zu Biomasse Kraft-Wärme-Kopplungen)
- Geothermische Nachnutzung bestehender Erdölbohrlöcher.
Wie wird gefördert?
Kofinanzierung mit dem Bund ist notwendig!
- Förderungen als De-minimis Beihilfe:
Zu den vom Bund festgelegten umweltrelevante Investitionskosten wird der mögliche Förderungssatz von maximal 30 Prozent (und allfällige Zuschläge) im Verhältnis 60 Prozent Bundesmittel und 40 Prozent Landesmittel aufgeteilt. - Förderungen über der De-minimis Grenze:
Zu den vom Bund festgelegten umweltrelevante Mehrinvestitionskosten wird der mögliche Förderungssatz von maximal 40 Prozent (und allfällige Zuschläge) im Verhältnis 60 Prozent Bundesmittel und 40 Prozent Landesmittel aufgeteilt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Landesförderungstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
- Das Ansuchen muss von der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
- Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt
- Kopie der Antragszusammenfassung der Bundesförderungsstelle
Die im Rahmen der Antragstellung um Bundesförderung angeführten Formulare sind auch der Landesförderungsstelle (Kopie) vorzulegen:
- Technische Beschreibung
- Abnehmerliste
- Wirtschaftlichkeitsrechnung
- Kostenaufstellung
- Genehmigungen, Bescheide - alle Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage;
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
- Abrechnungsformular Land OÖ
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Laufzeit: 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
Formular:
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Förderungsansuchen für Umwelt-Energieförderungen im Nicht-Wohnbereich (UWD-US/E-19)
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Bonitätsbeurteilung (UWD-US/E-24)
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Umwelt-Energieförderungen (UWD-US/E-25)
Endabrechnung
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Angaben zur "de-minimis"-Förderung (UWD-US/E-26)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12 - Lageplan
4021 Linz

