Einbau einer Alarmanlage
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen.
Einkommensgrenzen
Das Jahreshaushaltseinkommen der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers und der mit ihr oder ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen:
| Personen | Einkommensgrenzen |
| 1 Person | 37.000 Euro |
| 2 Personen | 55.000 Euro |
|
Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt |
zusätzlich 5.000 Euro |
| Alimentationsverpflichtungen pro Kind | zusätzlich 5.000 Euro |
Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer.
Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, Waisenrenten, Lehrlingsentschädigungen, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen.
Einkommensnachweise:
- Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind: Lohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid gemäß Arbeitnehmerveranlagung
- Zur Einkommensteuer veranlagte Personen: Letzter Einkommensteuerbescheid
- Landwirte: Letzter land- und forstwirtschaftlicher Einheitswertbescheid
- Antragsteller, die nicht aus dem EWR-Raum stammen, müssen ununterbrochen und rechtmäßig mindestens fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten (Oö. WFG 1993 § 6 Abs. 9, LGBl. Nr. 9/2009).
Was wird gefördert?
Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden.
Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert.
Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, welches von der Homepage www.elektroinnung.at (Services - Förderungen - Alarmanlagenförderung des Landes OÖ.) heruntergeladen werden kann, zu bestätigen.
Wie wird gefördert?
30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden.
Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.
Wann wird angesucht?
Nach Fertigstellung mit Rechnung mit Zahlungsvermerk bzw. Zahlungsbeleg.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten.
Formular:
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Einbau einer Alarmanlage nach ÖNORM EN 50130, ÖNORM EN 50131 und ÖNORM EN 50136 (SGD-Wo/E-23)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung