EU-Wasserrahmenrichtlinie aus rechtlicher Sicht
Die Wasserrahmenrichtlinie(Richtlinie 2000/60/EG des Rates) ist am 22. Dezember 2002 in Kraft getreten. Im Mittelpunkt dieses umfassenden gemeinschaftsrechlichen Regelwerks steht eine flussgebietsbezogene Betrachtung, die auf Basis einer Ist-Bestands-Analyse die Erstellung planerischer Vorgaben zur Erreichung von Umweltzielen innerhalb vorgegebener Fristen erfordert.
Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan veröffentlicht
Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Wasserrechtgesetzes (WRG 1959) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft; Umwelt und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mir den wasserwirtschaftlichen Planungen der Länder alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu erstellen und auf der Internetseite zu veröffentlichen.
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan und die dazugehörigen Anhänge sind im Bereich NGP-2009 verfügbar. Der NGP liegt auch beim Landeshauptmann (Wasserwirtschaftliches Planungsorgan) zur Einsicht auf.
Die Nationale Gewässerbewirtschaftungsplanverordnung 2009 finden Sie im Bereich NGPV 2009. In der Verordnung werden die Kapitel 5 (Umweltziele) und 6 (im öffentlichen Interesse anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung) des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans verbindlich erklärt.
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Guter Zustand für unsere Gewässer
(PDF-Format 1,65 MB)
Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Oberösterreichische Umsetzungsschritte
Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP)
Die nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne sollen zusammen mit den Maßnahmenprogrammen die Erreichung und Erhaltung des guten Zustandes der Gewässer sicherstellen.Wasserwirtschaftliche Regionalprogramme
Maßnahmen und Maßnahmenprogramme.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht


