Thermische Solaranlagen bis 100 m²
Wer wird gefördert?
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder Wohnbau, erfasst werden.
Was wird gefördert?
Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere
- thermische Solaranlagen zur Heiz- und Warmwasseraufbereitung in NICHT-WOHNGEBÄUDEN bis 100m²
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Kosten für
- Kollektor
- Wärmespeicher
- Verrohrung
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird ausschließlich als "De-minimis" Beihilfe gewährt!
Die Förderungshöhe beträgt bis 60 Prozent der Bundesförderung, maximal jedoch 15 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewähren! Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"- Richtlinie vorliegt.
- Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens zwölf Monate nach der Rechnungslegung bei der Landesförderungsstelle zu stellen.
- Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in OÖ, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich
- Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
- Solar Keymark Registriernummer
- alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
- Kopie der Bauanzeige bei einer Kollektorfläche > 20m²
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
- Abrechnungsformular Land OÖ
- Gewerbeschein/Vereinsregisterauszug
- Bericht des Kreditinstitutes (Bonitätsbeurteilung)
- Angaben über die De-minimis Beihilfen
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Laufzeit: 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2011 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
Formular:
-
Thermische Solaranlage bis 100 m2 Kollektorfläche (UWD-US/E-22)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
-
Bonitätsbeurteilung (UWD-US/E-24)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz

