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Hutterer Höss mit Panoramablick des Prielgebirges

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Unbedenklichkeitsbescheinigung - Fremde


Beabsichtigt ein Arbeitgeber einen Drittstaatsangehörigen, der zur visumfreien Einreise berechtigt ist, als Saisonier zu beschäftigen, so hat er dem Ansuchen um Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung beim Arbeitsmarktservice eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzuschließen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt der Arbeitgeber mit Zustimmung des Ausländers bei der Fremdenpolizei (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung verliert nach Ablauf von 4 Wochen ihre Gültigkeit.

 

Kosten:    
34,60 Euro


 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7582) 685-0
Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail: bh-ki.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
Zu den Formularen

(Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)