Unbedenklichkeitsbescheinigung - Fremde
Beabsichtigt ein Arbeitgeber einen Drittstaatsangehörigen, der zur visumfreien Einreise berechtigt ist, als Saisonier zu beschäftigen, so hat er dem Ansuchen um Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung beim Arbeitsmarktservice eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzuschließen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt der Arbeitgeber mit Zustimmung des Ausländers bei der Fremdenpolizei (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung verliert nach Ablauf von 4 Wochen ihre Gültigkeit.
Kosten:
34,60 Euro
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems
Garnisonstraße 1 -
Lageplan
4560 Kirchdorf an der Krems