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Hutterer Höss mit Panoramablick des Prielgebirges

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Deutsch vor Zuwanderung und Integrationsvereinbarung


Drittstaatsangehörige sind mit (erstmaliger) Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verpflichtet. Die Integrationsvereinbarung dient der Integration rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassener Fremder und bezweckt den Erwerb von vertieften Kenntnissen der deutschen Sprache und der Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich.

Einfache Deutschkenntnisse auf A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
werden bereits vor der Zuwanderung für die Erteilung bestimmter Erstaufenthaltstitel vorausgesetzt („Deutsch vor Zuwanderung“).


Die Integrationsvereinbarung setzt sich aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen zusammen. Verpflichtend zu erfüllen ist mit der Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel nur das Modul 1.
Modul 1 dient dem Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache zur vertieften elementaren Sprachverwendung (d.h. Deutschkenntnisse auf A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Die Erfüllungspflicht beginnt mit der erstmaligen Erteilung des Aufenthaltstitels und beträgt zwei Jahre.


Modul 2 ist nicht verpflichtend zu erfüllen, jedoch Voraussetzung für den Erhalt eines Daueraufenthaltsrechts („Daueraufenthalt EG“ und „Daueraufenthalt Familienangehöriger“) sowie der Staatsbürgerschaft. Modul 2 dient dem Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (d.h. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).


Das Gesetz sieht für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der Verpflichtung zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung vor. Es sind dies beispielsweise Fremde, denen die Erfüllung auf Grund ihres physisch oder psychisch dauerhaft schlechten Gesundheitszustandes nicht zugemutet werden kann. Privilegiert sind auch Inhaber der Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte" und "Blaue Karte EU".


Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen leistet der Bund einen Zuschuss zu den Kurskosten.

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7582) 685-0
Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail: bh-ki.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
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(Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)