Personalausweis
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Der Personalausweis wird in Scheckkartenformat ausgestellt, er dient zur Feststellung der Identität und hat darüber hinaus in den meisten Staaten Europas Gültigkeit als Reisedokument.
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Der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Personalausweises kann bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
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Im Personalausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
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Mit einem eigenen Personalausweis kann das Kind allein verreisen bzw. kann auch mit anderen Personen als nur mit dem Elternteil, bei dem es im Reisepass oder im alten Personalausweis eingetragen ist, ins Ausland reisen.
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Bei Diebstahl oder Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
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Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
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Wurde bei einer Auslandsreise der Personalausweis vergessen, gibt es die gleichen Möglichkeiten wie beim Reisepass.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 -
Lageplan
4020 Linz