Bäuerliche Fischproduktion
Wer wird gefördert?
Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich
Was wird gefördert?
- Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken
- Erstbesatz
- Schutzeinrichtungen zur Abwehr fischfressender Tiere
Wie wird gefördert?
nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln (Auszahlungsuntergrenze 350 Euro; maximale Zuschusshöhe 6.000 Euro)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
- landwirtschaftliches und außerlandwirtschaftliches Einkommen nicht höher als das Vierfache des Referenzeinkommens
- zusätzliches jährliches Bruttonebeneinkommen darf max. das 1,6fache des Referenzeinkommens betragen
- Vorliegen der notwendigen Bewilligungen (wasserrechtliche Bewilligung, naturschutzrechtliche Bewilligung)
- Anlage in eigener Bewirtschaftung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren
- fischereiliche Mindestproduktivität von 200 kg Ertrag im Jahr. Das entspricht einer Zulaufmenge von 2 l/sec. bei Forellenteichen bzw. einer Teichfläche von 2.000 m² bei Karpfenteichen.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.
Formular:
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Teicherrichtung und Sanierung von Anlagen (LWLD-LFW/E-20)
Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses im Rahmen der Förderaktion "Bäuerliche Fischproduktion"
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

