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Fischerei
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Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Das Fischereirecht ist ein dingliches, nicht notwendig mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbundenes Recht.
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Dem Fischereischutzorgan obliegt der Schutz der Fischerei und die Überwachung der Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen.
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Im Interesse der Sicherung des Bestands bestimmter Wassertiere sind durch Verordnung Schonzeiten und Mindestfangmaße festgesetzt.
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Die Fischereilizenz ist die schriftliche Bewilligung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters zur Ausübung des Fischfangs in einem bestimmten Gewässer.
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Für die Ausübung des Fischfangs brauchen Sie grundsätzlich eine gültige oberösterreichische Fischerkarte und die schriftliche Bewilligung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters. Die Fischerkarte wird vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellt.
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Hier finden Sie oberösterreichische Fischereibetriebe und Direktvermarkter. Genießen Sie die ausgezeichnete Qualität oberösterreichischer Fischereiprodukte.