Klärschlamm
Klärschlämme sind Rückstände aus der Reinigung von Abwässern, gleichgültig welcher Herkunft und Beschaffenheit, ausgenommen Rechengut und Sandfanginhalte, auch wenn Nährstoffe zugesetzt wurden (Oö. Bodenschutzgesetz 1991 § 2, Zi. 7).
Klärschlammanfall und -verwertung in Oberösterreich 2010
Klärschlamm kann in Form von landwirtschaftlicher Verwertung, Deponierung nach Vorbehandlung, Kompostierung und Verbrennung verwertet werden.Klärschlammqualität in Oberösterreich 2010
Für die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm ist eine Eignungsbescheinigung notwendig. Die Klärschlämme werden dabei auf ihre Qualität geprüft.Ausbringung von Klärschlamm auf Böden
Klärschlamm ist der Rückstand aus der Reinigung von Abwässern, gleichgültig welcher Herkunft und Beschaffenheit, ausgenommen Rechengut und Sandfanginhalte, auch wenn Nährstoffe zugesetzt werden.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz



