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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Landesbeitrag für Kinderbetreuungseinrichtungen


Wer wird gefördert?

 

Rechtsträger der Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten vom Land Oberösterreich über Antrag einen Beitrag zum laufenden Aufwand.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Das Ansuchen für das folgende Kalenderjahr ist jährlich bis spätestens 1. Dezember zu stellen.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bgd.post@ooe.gv.at