Landesbeitrag für Kinderbetreuungseinrichtungen
Wer wird gefördert?
Rechtsträger der Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten vom Land Oberösterreich über Antrag einen Beitrag zum laufenden Aufwand.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Ansuchen für das folgende Kalenderjahr ist jährlich bis spätestens 1. Dezember zu stellen.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft zu richten.
Formular:
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft


