Fahrzeugtuning
Fahrzeugtuning - richtig gemacht

Die Abteilung Verkehrstechnik des Landes Oberösterreich hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema "Richtiges Tunen von Kraftfahrzeugen" beschäftigt. Es wurde im Frühjahr 2002 von den Sachverständigen der Abteilung Verkehrstechnik eine Richtlinie für die Genehmigung von Änderungen nach § 33 KFG 1967 geschaffen.
Änderungen an Fahrzeugen, bei denen das Fahrwerk nicht betroffen ist, werden wie bisher nach vorheriger Terminvereinbarung von den Sachverständigen der Kraftfahrzeugprüfstelle selbst geprüft.
Alle Fahrwerksänderungen (sowie gemeinsam mit diesen vorgenommene weitere Änderungen) werden entweder vom TÜV Österreich oder von einem der Ziviltechniker, die von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg namhaft gemacht wurden, geprüft. Der Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich erstellt über den Umbau ein Gutachten samt Kontrollblatt. Dieses Gutachten wird mit dem Antrag auf Genehmigung der Änderung gemeinsam mit dem Typenschein oder EG-Bescheid des Fahrzeuges in der Prüfstelle in Linz oder in einer der Aussenstellen abgegeben. Eine Vorführung des Fahrzeuges in einer der Prüfstellen ist in der Regel in diesen Fällen nicht erforderlich.
Die Kosten für die Eintragung in den Typenschein oder EG-Bescheid belaufen sich auf ca. 40 bis 50 Euro. Diese Anträge auf Änderungen werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen erledigt und anschließend dem Kunden zurückgesandt.
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Kontaktadressen Ziviltechniker und TÜV
(PDF-Format 17,98 KB)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr

