Naturschutzrecht
Umwelthaftungsrichtlinie
Die Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG schafft europaweit einen Ordnungsrahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.Oberösterreichische Naturwacht
Rund 300 Personen unterstützen ehrenamtlich die Naturschutzbehörden beim Vollzug des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Naturschutz

