Energieausweis

Seit Anfang 2008 gibt es in Österreich und Europa den Energieausweis für Gebäude. In Oberösterreich ist der Energieausweis nichts Neues - seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 1999 für Wohngebäude wurden in Oberösterreich über 100.000 Ausweise bereits ausgestellt.
Mit der europaweiten Einführung wird nun für praktisch alle Gebäude, also auch für Nicht-Wohngebäude wie zB. Büro- und Betriebsgebäude, ein Energieausweis benötigt. Die Umsetzung der "EU-Gebäuderichtlinie" wurde in Oberösterreich mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle abgeschlossen.
Wer muss wem den Energieausweis vorlegen?
- jede/r, die/der ein Gebäude neu-, zu- oder umbaut oder umfassend saniert: der Baubehörde nach dem oö. Baurecht
- Eigentümer/innen von Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 - für größere Menschenansammlungen zum Aushang an einer gut sichtbaren Stelle nach dem oö. Baurecht
- jede/r, die/der ein Gebäude oder einen Teil davon (zB. eine Wohnung) verkauft, vermietet oder verpachtet - also die Verkäuferin/der Verkäufer oder die Vermieterin/der Vermieter der Käuferin/dem Käufer oder der Mieterin/dem Mieter nach dem Energieausweisvorlagegesetz des Bundes
Wer erstellt den Energieausweis?
Energieausweise sind von qualifizierten und befugten Personen auszustellen. Der Energieausweis ist eine Urkunde mit den entsprechenden rechtlichen Auswirkungen. Die Ausstellerbefugnis ist in der Oö. Bautechnikverordnung, § 3a, geregelt.
Wozu ein Energieausweis?
Der Energieausweis...
- ist der Energie-Typenschein für ein Gebäude
- schafft ein Gütesiegel für die Energie-Qualität von Gebäuden
- macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden "sichtbar"
- ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb - für Planer und Errichter, für Eigentümer/innen und Vermieter/innen, für Kauf- und Mietinteressenten/innen
- zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden
Was steht im Energieausweis?
Der Energieausweis für Wohngebäude enthält:
- den "Heizwärmebedarf" des Gebäudes und einen Vergleich zu Referenzwerten
- den "Warmwasser-Wärmebedarf"
- den "Heiztechnik-Energiebedarf" des Gebäudes
- den Endenergiebedarf des Gebäudes
- Empfehlungen für Maßnahmen
Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude enthält zusätzlich:
- den Kühlbedarf des Gebäudes
- den Energiebedarf für die haustechnischen Anlagen, und zwar getrennt für Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung sowie für die Beleuchtung des Gebäudes
Der Energieausweis für spezielle "Nicht-Wohngebäude" (zB. Industriehalle) hat zumindest die U-Werte der Bauteile zu umfassen.
Was kostet der Energieausweis?
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass als Kostenorientierung für die Ausstellung eines Energieausweises für ein Gebäude etwa ein Euro pro Quadratmeter angenommen werden kann. Wie beim Preis für andere Dienstleistungen ist der Preis für den Energieausweis zwischen Aussteller und Auftraggeber zu verhandeln. Dieser richtet sich natürlich nach der Größe und dem Typ des Gebäudes.
Wie lang gilt ein Energieausweis?
Der Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Nach bisher geltenden oö. Rechtsvorschriften ausgestellte alte Ausweise gelten bis höchsten zehn Jahre nach deren Ausstellung.
Brauchen alle Gebäude einen Energieausweis?
Ein Energieausweis wird für praktisch alle Gebäude-Kategorien benötigt, also für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude (öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten usw.), es gibt nur wenige Ausnahmen (zB. für Gebäude, die nicht beheizt werden oder für Gebäude mit höchstens 50 m2). Die Ausnahmen sind im Detail im Oö. Bautechnikgesetz geregelt (§ 39d).
Gibt es neue Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden?
Unabhängig vom Energieausweis wurden neue bautechnische Anforderungen an die thermisch-energetische Qualität von Gebäuden festgelegt:
- Anforderungen an Bauteile (maximale U-Werte für einzelne Bauteile)
- Anforderungen an den Heizwärmebedarf und den Kühlbedarf
- Anforderungen an den Heizenergiebedarf, also jenen Teil des Endenergieeinsatzes, der für die Heizungs- und Warmwasserversorgung aufzubringen ist
- Benchmark-Werte für die Beleuchtung bei Nicht-Wohngebäuden
- Anforderungen an die Luft- und Winddichtheit
- Vermeidung der sommerlichen Überwärmung und von Wärmebrücken
- Verbot von Elektroheizungen
- Vorrang für "alternative Energiesysteme" bei Gebäuden über 1.000 m2
Ein Energieausweis pro Gebäude?
Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (zB. Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen.
Sind die Regeln für den Energieausweis österreichweit einheitlich?
Die Inhalte, Berechnungsvorschriften und Anforderungen werden in jedem Bundesland durch Landesgesetze geregelt. Es wurden gemeinsame technische Richtlinien und Normen ausgearbeitet. Bezüglich der Berechnung verweisen die Bundesländer auf diese Standards, bezüglich der Anforderungen weichen einige Bundesländer in ihrer Gesetzgebung aber von diesen deutlich ab.
Wie schaut der Energieausweis aus?
Die Details sind in der Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) festgelegt. Die Oö. Bautechnikverordnung verweist bezüglich Inhalt und Form auf diese Richtlinie.
Nähere Informationen:
Nähere Informationen zum Energieausweis NEU erhalten Sie bei der Abteilung Umweltschutz, Gruppe Bauphysik (Telefon: (+43 732) 77 20 - 145 43) sowie beim O.Ö. Energiesparverband (Telefon (+43 732) 77 20-143 80) beziehungsweise in Bezug auf Rechtsfragen bei der Direktion Inneres und Kommunales, Gruppe Bau- und Abgabenrecht (Telefon: (+43 723) 77 20-114 51).
-
Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
(PDF-Format 132,15 KB)
-
OIB-Richtlinie 6
(PDF-Format 969,55 KB)
- Oö. Bauordnung
- Oö. Bautechnikgesetz
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz
-
Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2008
PDF-Format
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz

