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Land Oberösterreich

Landesrechnungshof

Gebäude des Oö. Landesrechnungshof (Foto: Land Oö./Stinglmayr)Der Oö. Landesrechnungshof wurde am 1. Jänner 2000 als unabhängiges Organ des Landtages eingerichtet. Fachlich und organisatorisch unabhängig und weisungsfrei prüft der LRH die finanziell wirksame Tätigkeit (= Gebarung) des Landes, seiner Stiftungen, Fonds und Anstalten und Unternehmen, an denen das Land zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist sowie die Verwendung von Landesförderungen.

 

Der LRH prüft grundsätzlich auf eigene Initiative. Das LRH-Gesetz sieht aber auch Sonderprüfungen vor. Außerdem erstellt der LRH im Auftrag der Landesregierung über die Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden Gutachten. Der Kontrollausschuss des Landtages diskutiert die Empfehlungen des LRH und beschließt ihre Umsetzung. Im Rahmen seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit hält es der LRH für wichtiger, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu hinterfragen, als bloß auf die Ordnungsmäßigkeit zu achten.