Allgemeines:
Bei Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses ist ein neuer Reisepass zu beantragen. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
Wurde der Reisepass im Ausland verloren oder gestohlen, so ist Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten.
Den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses können Sie bei uns oder bei Ihrer Gemeinde - wenn diese ermächtigt ist Passanträge entgegenzunehmen - einbringen.
Die Ausstellung erfolgt zentral für ganz Österreich. Der Reisepass wird binnen fünf Tagen ab Antragstellung zugesandt.
Auf Wunsch kann auch ein Expresspass (Zustellung innerhalb von 3 Tagen) oder ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der am nächsten Arbeitstag zugestellt wird.
Voraussetzungen:
Verlust oder Diebstahl des Reisepasses
Beizubringende Unterlagen:
- Diebstahlsanzeige (im Ausland auch Verlustanzeige)
- Geburtsurkunde
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Amtlicher Lichtbildausweis, Identitätszeugin oder -zeuge
gegebenenfalls:
- Heiratsurkunde
- Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Kosten:
75,90 Euro (Zustellung binnen fünf Tagen)
100 Euro (Expresspass: Zustellung binnen drei Tagen)
220 Euro (Zustellung am nächsten Arbeitstag)