Reisepass
Der Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich, er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Sie können den Reisepass bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei jeder Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion beantragen. Die Ausstellung erfolgt zentral in Wien. Der Reisepass wird Ihnen an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt.
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Bei Personen ab zwölf Jahren werden die Fingerabdrücke erfasst.
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Bitte vergessen Sie nicht, zur Antragstellung den abgelaufenen Reisepass mitzubringen.
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Bitte vergessen Sie nicht, zur Antragstellung den Personalausweis mitzubringen.
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Änderung des Namens kann nur durch Ausstellung eines neuen Reisepasses vorgenommen werden.
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Die nachträgliche Eintragung des akademischen Grades oder besonderer Kennzeichen ist möglich. Es muss kein neuer Reisepass ausgestellt werden.
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Ein Kind braucht für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass.
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Bei Diebstahl oder Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend. Bei Verlust oder Diebstahl im Ausland sollten Sie sich jedenfalls eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige von der Polizei besorgen.
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Wenn Sie beim Antritt einer Auslandsreise feststellen, dass Sie Ihren Reisepass vergessen haben, so besteht die Möglichkeit einer Ausstellung eines Notpasses.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 -
Lageplan
4150 Rohrbach