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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen


Wer wird gefördert?

 

OÖ Gemeinden als Pflichtschulerhalter

 

 

Was wird gefördert?

 

Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen in oö. allgemein bildenden Pflichtschulen

 

 

Wie wird gefördert?

 

Förderung ausgehend von Bruttoinvestitionskosten

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Ansuchen muss zeitgerecht vor dem Durchführen der Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Formloses Ansuchen bei der Direktion Bildung und Gesellschaft mit detaillierter Auflistung der einzelnen

Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen, plus detaillierte Kostenschätzungen mit Massenangaben.

 

 

Folgende Merkblätter und Erlässe sind zu beachten:

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bgd.post@ooe.gv.at