Zurück zum Beginn der Seite

Grösse und Kontrast

Toolbox
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zurück zum Beginn der Seite

Winterreifen- und Schneekettenpflicht


Winterreifenpflicht besteht

  • für Lkw über 3,5 t in der Zeit von 1. November bis 15. April
  • für Omnibusse in der Zeit von 1. November bis 15. März.

Das bedeutet, dass beim Betrieb des Fahrzeuges zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein müssen.

 

Pkw und Lkw unter 3,5 t dürfen in der Zeit von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. 

 

Im Zeitraum vom 1. November bis 15. April müssen in allen LKWs über 3,5 t und Omnibussen geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden.

 

Die näheren Details und Ausnahmeregelungen finden Sie unter help.gv.at.

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7942) 702-0
Fax (+43 7942) 702-623 99
E-Mail: bh-fr.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-freistadt.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
Zu den Formularen